Die Eintreibung der Verschuldung auf Grund des ursprünglichen Vertrages;
Über den Schadenersatz, der durch die Nichterfüllung der Vertragsverpflichtungen verursacht wurde
Anerkenntnis der normativen und nicht normativen rechtlichen Akte, der Beschlüsse staatlicher und anderen Organe für ungültig
Anerkenntnis der Insolvenz des Schuldners
Über die Auflösung des Vertrages, Anerkenntnis des Vertrages als nicht abgeschlossen gilt
Anerkenntnis eines ungültigen Geschäftsabschlusses
Eigentumsbeklage aus fremden ungesetzlichen Besitz
Die Eintreibung der Wechselschuld

Sowie auch die Vertretung der Interessen im Zuge des Exekutionsverfahrens.

Auf Wunsch des Klienten kann unsere Firma die juristische Unterstützung von Abonnentenbedienung anbieten.